Zooviertel / Erwerb Gelände
Es wurde bereits erwähnt, daß das Gelände am Kothen den Besitzern Pfannkuchen, Schön und Von der Heydt gehörte. Nachdem der Zoologische Garten auf dem ehemaligen Besitz des August von der Heydt angelegt wurde, blieb für die Wohnbebauung nur noch der Teil des Geländes von Heinrich Schön und den Pfannkuchens übrig. Von diesen beiden Besitzern kauften Hermanns & Riemann das gesamte Areal, um darauf später das Straßenraster und das Viertel anzulegen. Ein Teil des Geländes wurde am 26. November 1891 von Heinrich Schön an die "Offene Handelsgesellschaft unter der Firma Hermanns & Riemann" verkauft. Nach dem Kaufvertrag, der zwischen diesen beiden Comparanten bei dem Notar Heinrich Frantz abgeschlossen wurde, handelt es sich dabei um die
" ... in der Nähe des Zoologischen Gartens in Elberfeld gelegenen Grundliegenheiten mit aufstehenden Gebäuden, die Grundflächen eingetragen in der Grundsteuermutterrolle des Gemeindebezirk EIberfeld Land."
Das Gelände befand sich auf der Flur IV S. Folgende Parzellen wurden laut Vertrag verkauft:
Parzelle Nr. 1197/199, Oben vorm Steeg,
Ackerland 7 ha, o,7, Ar, 31 Meter,
Weide 1 Ar, 22 Meter,
Holzung 13 Ar, 31 Meter;
Parzelle Nr. 1076/194,
Hofraum et cetera 65 Ar, 87 Meter;
Parzelle Nr. 901/195
Hofraum et cetera 1 Ar, 90 Meter;
Parzelle Nr. 202/199
Wiese 5 Ar, 65 Meter;
Parzelle Nr. 975/0,200
Ackerland 18 Ar, 0,8 Meter,
Wiese 21 Ar, 41 Meter,
Weide 3 Ar, 10 Meter;
Parzelle Nr. 976/0,200
Wiese 1 Ar, 98 Meter,
Weide 3 Ar, 73 Meter;
Parzelle Nr. 1195/200
Wiese 90 Ar, 78 Meter;
Parzelle Nr. 1215/200
Wiese 77 Meter.
Der gesamte Flächeninhalt dieses Geländes betrug 103.452 qm, der Preis dafür 245.000 Mark.
Anhand dieses Kaufvertrags lassen sich neben den Daten und dem Preis für das Gelände ferner die Besitzverhältnisse nachzeichnen, die auf diesem Gelände existierten. So wird im Verkaufsvertrag erwähnt:
"Der Verkäufer hat die obigen Grundstücke in Verbindung mit anderen Realitäten zufolge Protokolls von Notar Bunge zu Elberfeld zum vierten Dezember achtzehnhundertfünfundundsiebenzig von der Witwe Carl Pfannkuchen, Gertrud geborene Krieckhaus, früher Landwirtin dann ohne Geschäft zu besagtem Oben vorm Steeg dann zu Barmen wohnend (...) käuflich erworben, die Immobilien gehörten zum Sondergute des Carl Pfannkuchen, welcher dieselben zum Theile von seinem Vater Johann Georg Pfannkuchen geerbt und zum übrigen Theile von seiner Mutter Carolin geborene Wiecke (...) vom zwölften Juli achtzehnhunderteinundfünfzig erworben hat."
Die Geschichte der Besitzstände läßt sich noch weiter zurückverfolgen:
"Die Eheleute Pfannkuchen hatten ihrerseits Realitäten angekauft von Abraham Zieles Junior laut Versteigerungsprotokoll vom zehnten Mai achtzehnhundertneunzehn."
Im Vertrag wurde ferner vermerkt, daß Heinrich Schön sein Haus weiterhin bewohnen durfte, um die darin untergebrachte Gastwirtschaft weiter betreiben zu können:
"Die überlieferung erfolgt im Allgemeinen am ersten April künftigen Jahres, jedoch ist es der Ankäuferin [die Firma Hermanns & Riemann] gestattet, die Kaufobjekte mit Ausnahme der (...) Parzelle Nummer 1076/194 und 901/195 auch vor dieser Zeit soweit sie solche zur Anlage von Straßen, Plätzen und dergleichen nöthig hat, in Besitz zu nehmen. Dem Verkäufer bleibt das Recht vorbehalten, das von ihm bewohnte Haus nebst Stallung und die zugehörigen Grundstücke 1076/194 und 901/195 noch bis zum ersten April achtzehnhundertvierundneunzig unentgeltlich weiterzubenutzen und zwar zum Betriebe der Gastwirtschaft wie bisher und ohne den Zustand der Gebäulichkeiten zu verändern. Von dieser Weiterbenutzung ist jedoch ein Streifen von 40 Metern Breite an der Kothener Straße und an den Zoologischen Garten stoßend, welche Ankäuferin sofort in Besitz nehmen kann, ausgeschlossen."
Später gab es wahrscheinlich keinen Bedarf mehr an dem Grundstück Heinrich Schöns seitens der Architekten, wodurch dessen Gastwirtschaft bis heute erhalten blieb.
Schließlich wurden im Vertrag noch Auflagen für die zukünftige Nutzung des Geländes gemacht:
"[Die] Ankäuferin verpflichtet sich weder selbst chemische Fabriken oder solche Anlagen, welche für Thiere und Pflanzen schädliche Substanzen aussenden an den angekauften Grundstücken zu machen und auch nicht zu gestatten, daß etwaige Pächter oder Rechtsnachfolger ihr solche auf den angekauften Terrains herstellen und betreiben also die angekauften Grundstücke nur mit der Maßgabe zu veräußern oder auf irgendeine Weise abzutreten, daß keine der oben erwähnten Anlagen dort gemacht wird.
Diese Auflage dürfte für Hermanns & Riemann keine besondere Unzulänglichkeit dargestellt haben, denn sie verfolgten mit dem Gelände andere Ziele. Für den Zweck, den die Architekten avisierten, nämlich die Anlage eines gehobenen Wohnviertels, wären industrielle Anlagen jeglicher Art geradezu ein Hindernis für den Erfolg ihres Projektes geworden. Später formulierten Hermanns & Riemann nochmals in einer Druckschrift zur Konzeption für die Bebauung des Geländes die Forderung, daß jegliche gewerbliche Nutzung auf dem Gelände zu unterbleiben habe. Es heißt in der Schrift:
"In den errichteten Gebäuden darf kein die Nachbarschaft störendes Geschäft betrieben werden. Es ist deshalb die Errichtung von Fabriken (...) ausgeschlossen."
Mit dem Grund, den die Architekten von Heinrich Schön erworben hatten, war noch nicht das gesamte Gelände, auf dem später das Viertel entstehen sollte, aufgekauft. Einen weiteren großen Teil des Gebietes am Kothen erwarben Hermanns & Riemann am 22. März 1892 von dem Grundbesitzer August Pfannkuchen. Laut Verkaufvertrag zwischen diesen beiden Komparanten wurden folgende Parzellen verkauft:
Parzelle 515/28 Holzung 3 ha, 6 Ar, 79 Meter;
Parzelle 345/29 Hofraum et cetera 15 Ar, 18 Meter;
Parzelle 457/29 Ackerland 3. Klasse 1 ha, 61 Ar 97 Meter und
2. Klasse 1 ha, 91 Ar, 49 Meter;
Parzelle 458/29 Ackerland 40 Meter;
Parzelle 461/30 Ackerland 8 Meter;
Parzelle 5/X11121 Holzung 9 Ar, 79 Meter;
Parzelle 6/XII 27 Holzung 1 Ar, 80 Meter;
Parzelle 7/XII 26 Ackerland 18 AR, 31 Meter;
Parzelle Hausgarten 7 Ar, 18 Meter;
Parzelle 312/10 Hofraum et cetera 13 Ar, 9 Meter;
Parzelle 11 Ackerland 21 Ar, 59 Meter;
Parzelle 12 Ackerland 15 Ar, 88 Meter;
Parzelle 13 Ackerland 7 Ar, 12 Meter;
Parzelle 14 Ackerland 48 Ar, 58 Meter.
Hermanns & Riemann waren auch die Käufer von „...sämtlichen auf den oben genannten Parzellen stehenden Gebäulichkeiten, insbesondere mit den aufstehenden Häusern Kothen Nr.4 und Thiergartenstr. Nummer 7 und 7a..."
Auch aus diesem Vertrag gehen die Besitzverhältnisse hervor, die zuvor auf dem Gelände herrschten:
"Comparant Pfannkuchen erwarb die voraufgeführten Immobilien vor seiner Verheiratung theils zufolge Kaufvertrages vor Notar Bunge zu Elberfeld vom neunzehnten Juni achtzehnhundertzweiundsechzig von seinen Eltern, den Ehe- und Ackerleuten Wilhelm Pfannkuchen und Anna Katharina geborene Herberz, beide auf dem besagten Kothen wohnhaft theils zufolge Verkaufsprotokoll von demselben Notar vom vierten Dezember achtzehnhundertfünfundsiebzig in der aussergerichtlichen Theilungssache der Frau Wittwe Carl Pfannkuchen Gertraud, geborene Krieckhaus früher Landwirtin, dann ohne Geschäft wohnhaft Oben vorm Steeg in der Gemeinde Sonnborn, und Kindern."
Die Kaufsumme für das 81.902 qm große Gelände betrug 90.000 Mark.
Diesen Text (S. 83 ff.) und viele weitere Informationen finden Sie in:
Der Veröffentlichung des Textes auf dieser Webseite hat Herr Dr. Markus Arndt freundlicherweise zugestimmt.
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